Startschuss für eine neue Drogenpolitik

Heute hat der Deutsche Bundestag die Entkriminalisierung von Cannabis für Erwachsene beschlossen und damit endlich einen Paradigmenwechsel in der Cannabispolitik eingeleitet. Mit dem Cannabisgesetz werden der Gesundheitsschutz sowie der Kinder- und Jugendschutz in den Fokus gerückt. Gleichzeitig dämmen wir den Schwarzmarkt ein, beenden die Kriminalisierung der Konsu-mierenden, kontrollieren die Qualität von Cannabis und verhin-dern die Weitergabe von verunreinigten Substanzen.

Das neue Gesetz löst nicht nur das Versprechen des SPD-Wahlprogramms ein, sondern ist ein Meilenstein für die Umsetzung einer modernen Drogen- und Suchtpolitik. Mit dem Cannabisgesetz erkennen wir ausdrücklich die gesellschaftliche Realität an und verabschieden uns endlich von der gescheiterten Verbotspolitik der Vergangenheit. Gleichzeitig verdeutlichen wir, dass Cannabis für alle Konsumierende eine schädliche Droge ist. Wir stellen daher den Gesundheitsschutz und insbesondere den Kinder- und Jugendschutz ins Zentrum unserer neuen Cannabispolitik. So bleibt der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Kindern und Jugendlichen ausdrücklich verboten, die Weitergabe an Kinder und Jugendliche wird stärker bestraft. Auch werden Qualitätsstandards des kontrollierten Anbaus und der Abgabe von Cannabis an Erwachsene in Cannabis Social Clubs auferlegt. Bislang werden Cannabiskonsumierende stigmatisiert, kriminalisiert und auf dem Schwarzmarkt mit gesundheitsschädlichen Stoffen versorgt, deren Inhalt sie nicht einmal kennen. Das hat nun ein Ende. Bis dato waren gesundheitliche Risiken durch Verunreinigung der Substanz mit massiven gesundheitsschädlichen Folgen verbunden.

In Zukunft soll der private Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen für den persönlichen Gebrauch erlaubt sein. Die Substanzen müssen jedoch vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt werden. Außerdem dürfen nichtkommerzielle Anbauvereinigungen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder zum persönlichen Gebrauch weitergeben. Hierfür gelten strenge Vorschriften. Anbauvereinigungen dürfen maximal 500 Mitglieder haben, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben müssen. Die Mitgliedschaft in nur einer Anbauvereinigung ist erlaubt. Cannabis darf innerhalb der Anbauvereinigungen nur in begrenztem Umfang an Mitglieder weitergegeben werden, wobei die Mitgliedschaft und das Alter überprüft werden müssen.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich schon seit Jahren für eine Abkehr der Verbotspolitik und für eine Neuausrichtung der Drogenpolitik ein. Heute ist es endlich gelungen, diesen bedeutenden Schritt zu gehen. Die Kriminalisierung von Konsumierenden und deren Stigmatisierung werden nun aufgehoben, insbesondere auch für Cannabispatientinnen und -patienten. Die Herausnahme aus dem Betäubungsmittelgesetz ermöglicht Ärztinnen und Ärzten eine bürokratieärmere Verschreibung von Cannabis. Darüber hinaus stärken wir den Anbau von medizinischem Cannabis am Standort Deutschland. Das ist gerade im Interesse einer bestmöglichen Versorgung von Patientinnen und Patienten unerlässlich. Im Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr wird eine Grenzwertkommission des Bundesverkehrsministeriums bis Ende März 2024 einen gesetzlichen Grenzwert festlegen. Ich freue mich nun auf konstruktive Beratungen über die Einführung von Modellprojekten zur Erprobung des zertifizierten Verkaufs von staatlich kontrolliertem Cannabis an Erwachse (sog. 2. Säule), um die im Koalitionsvertrag festgelegte Legalisierung weiter voranzutreiben.