Abendspiele der Bundesliga sind als Ausnahme vom Lärmschutz zu betrachten – das hat das Bundeskabinett in Berlin festgestellt. Ich finde: Das ist eine gute Nachricht auch für unsere Spielvereinigung!
Die Stadt darf also Ausnahmen für Sportveranstaltungen zulassen, sofern diese Veranstaltungen selten auftreten. Zuvor hatten unterschiedliche Gerichtsurteile in den letzten Monaten für Unsicherheit gesorgt. Jetzt gibt es mit der geänderten Verordnung Rechtssicherheit für die Vereine.
Es sind nur noch wenige Tage bis die neue Bundesliga-Saison startet. Dieses Jahr mit dabei: die SpVgg Greuther Fürth. Die Mannschaft aus der Kleeblattstadt konnte sich dank einer grandiosen Saison den direkten Aufstieg in die höchste deutsche Spielklasse sichern.
Doch die Freude wurde zuletzt getrübt, denn unterschiedliche Gerichtsurteile zur Lärmbelastung bei Spielen sorgten für Verunsicherung bei den Bundesligavereinen.
Wollte ein Bundesligaclub Spiele im Heimstadion bis nach 22 Uhr ausrichten, musste er die Besonderheit dieses Ereignisses bisher begründen. Das Bundeskabinett stellte aber vor wenigen Tagen fest: Künftig soll das nicht mehr notwendig sein. Sportvereine können künftig Ausnahmen von den regulären Geräuschwerten an bis zu 18 Tagen eines Jahres in Anspruch nehmen.
Das ist beispielsweise bei späten Ligaspielen am Wochenende oder bei vielen internationalen Begegnungen am Abend der Fall – letzteres würde ich mir zwar auch für die Spielvereinigung wünschen, halte es aber dennoch für unwahrscheinlich. Ich bin froh, dass es hier jetzt Rechtssicherheit für die Vereine gibt.
Abendspielen der 1. Bundesliga im Ronhof steht also nichts mehr im Wege.