Verbot des Kükentötens ab 2022 beschlossen

Der unermüdliche Einsatz hat sich gelohnt: Die Aufnahme des Verbots der Tötung von Hühnerküken in das Tierschutz­gesetz ab 1. Januar 2022 ist ein großer Durchbruch für den Tierschutz.

Jedes Jahr wurden in der Legehennenhaltung bisher mehr als 40 Millionen männliche Küken industriell getötet, weil sie keine Eier legen. Seit Mitte des letzten Jahrhunderts werden Hühner speziell auf die Einsatzzwecke Legehennen oder Masthühner gezüchtet. Die männlichen Küken setzen daher im Legehennenbereich nur sehr langsam Fleisch an. Weil ihre Mast als unwirtschaftlich angesehen wurde, wurden sie bisher nach dem Schlüpfen getötet. Der Bundestag hat nun beschlossen, diese Praxis ab 1. Januar 2022 zu verbieten.

Im Koalitionsvertrag war vereinbart, dieses Verbot bis zur Mitte der Wahlperiode durchzusetzen. Allerdings hat sich Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner viel zu lange nicht ausreichend um eine Lösung gekümmert. Erst als das Bundesverwaltungsgericht 2019 höchstrichterlich die Auffassung der SPD bestätigte und entschied, dass das Töten der Küken tierschutzwidrig ist, gab es Bereitschaft, unsere Forderung umzusetzen. Die bisherige Praxis ließ das Gericht nur noch für eine Übergangszeit zu, weil Tierschutzbelange höher zu bewerten sind als wirtschaftliche Interessen.

Wir haben seit Jahren mit den Lobbyisten in der Union um dieses Verbot gerungen. Wenn der Bundesrat zustimmt, wird es künftig im Tierschutzgesetz heißen: „Es ist verboten, Küken von Haushühnern der Art Gallus gallus zu töten.“

Auch wenn es mit der Aufzucht der Bruderhähne sowie der Zucht von Zweinutzungshühnern Alternativen gibt, wird kurz- und mittelfristig die Geschlechtsbestimmung im Ei für den Großteil der Eierproduktion das maßgebliche Verfahren sein. Das Geschlecht der Hühnerembryonen wird dann in den Brütereien in Deutschland bereits im Brutei bestimmt, die die Eier mit männlichen Embryonen aussortiert und nicht ausgebrütet. Ab dem 1. Januar 2024 ist auch das nur noch erlaubt, wenn das Geschlecht bis zum sechsten Bebrütungstag identifiziert wird – solange noch kein Schmerzempfinden möglich ist.

Jetzt muss das Ausweichen auf Importe von Leghennen und Eiern aus dem Ausland verhindert werden, wo männliche Küken weiter industriell getötet werden. Dafür brauchen wir endlich ein staatliches Tierwohllabel, das auch Geflügel sowie Eier erfasst und dem Verbraucher deutlich macht, dass für die Legehennenproduktion keine Küken sterben durften.

Viele Lebensmittelhandelsunternehmen haben bereits mit der Umstellung ihres Sortiments auf Eier ohne Kükentötungen begonnen. Nach Handelsangaben würde ein einzelnes Ei dadurch um ein bis zwei Cent teurer – ein bezahlbarer Preis für das Ende der zigmillionenfachen Kükentötung.