Die Wolfsverordnung ist einseitig und steht gegen alles, was über Jahre hinweg von klugen Köpfen entwickelt wurde – vom Herdenschutz bis hin zum Töten von auffälligen Tieren. Sie war ein Schlag ins Gesicht von Menschen, die sich ernsthaft um Lösungen bemühen; sie war ein schlecht gemachter Schnellschuss, wurde in über einem Jahr nicht einmal angewendet und steht in eklatantem Konflikt mit dem europäischen Artenschutz. Gut, dass das Gericht diesen Akt des Populismus gekippt hat.
Die Staatregierung muss ihren Irrweg jetzt verlassen und endlich die guten Vorschläge umsetzen, die alle längst auf dem Tisch liegen, um Artenschutz und Weidetierhaltung zusammen- und voranzubringen.
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