VGH kippt bayerische Wolfsverordnung – Staatsregierung muss Irrweg jetzt verlassen

Die bayerische Wolfsverordnung ist das Papier nicht wert! Gestern hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die bayerische Wolfsverordnung aufgrund von formalen Fehlern für unwirksam erklärt. Die schriftliche Urteilsbegründung, die voraussichtlich auch die Vereinbarkeit mit dem Europarecht und dem Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 11. Juni thematisieren wird, steht noch aus.

Die Wolfsverordnung ist einseitig und steht gegen alles, was über Jahre hinweg von klugen Köpfen entwickelt wurde – vom Herdenschutz bis hin zum Töten von auffälligen Tieren. Sie war ein Schlag ins Gesicht von Menschen, die sich ernsthaft um Lösungen bemühen; sie war ein schlecht gemachter Schnellschuss, wurde in über einem Jahr nicht einmal angewendet und steht in eklatantem Konflikt mit dem europäischen Artenschutz. Gut, dass das Gericht diesen Akt des Populismus gekippt hat.

Die Staatregierung muss ihren Irrweg jetzt verlassen und endlich die guten Vorschläge umsetzen, die alle längst auf dem Tisch liegen, um Artenschutz und Weidetierhaltung zusammen- und voranzubringen.

 

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