Raus aus der Kohle – rein in die Zukunftstechnologien!

Der Kohleausstieg ist beschlossen: Spätestens 2038 wird das letzte Kohle­kraft­werk in Deutschland vom Netz gehen. Für die betroffenen Regionen gibt es umfang­reiche Hilfe und Investitionen in erneuerbare Energien und Wasserstoff.

Es ist eine richtungsweisende Entscheidung auf dem Weg zu einer klimaschonenden Energieversorgung: Als erstes Hochindustrieland steigt Deutschland nicht nur aus Kernenergie, sondern auch aus der Kohle aus. Wir stehen zu den Pariser Klimazielen und wollen bis 2050 klimaneutral werden. Dafür setzen wir die Vorschläge der Kohlekommission fast eins zu eins um, die letztes Jahr Umweltverbände, Gewerkschaften, Industrie und die betroffenen Regionen im Konsens erarbeitet haben.

Schon 2022 werden acht der ältesten Braunkohle-Kraftwerksblöcke abgeschaltet, der erste noch in diesem Jahr. Bis 2030 werden die Braunkohlekapazitäten mehr als halbiert. Bei der Steinkohle gehen sogar noch 2020 die ersten vier Gigawatt vom Netz, bis 2030 wird die Leistung von heute mehr als 20 auf dann acht Gigawatt reduziert. Das ist mehr, als die Grünen bei Jamaika verhandelt hatten – eine Einigung auf ein Enddatum gab es damals gar nicht. Ihre Kritik ist deshalb scheinheilig. Die Zertifikate für die eingesparten CO2-Emissionen werden vom Markt genommen.

Schnellerer Ausstieg ist möglich

2022, 2026, 2029 und 2032 wird die Einhaltung der Klimaziele überprüft und ob die nach 2030 geplanten Stilllegungen vorgezogen werden können, um einen ein Ausstieg schon 2035 oder sogar noch früher zu erreichen. Mit Blick auf die aktuellen Marktpreise spricht einiges dafür.

Strukturförderung und sozialer Ausgleich

Damit der Kohleausstieg sozial ausgeglichen stattfindet und die Kohleregionen gute Zukunftsperspektiven erhalten, haben wir ein Strukturstärkungsgesetz beschlossen und stellen bis 2038 insgesamt 40 Milliarden Euro für die Strukturförderung in den betroffenen Regionen bereit, um neue Arbeitsplätze zu schaffen. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten bis zu 5 Jahre Anpassungsgeld, jüngere profitieren durch bessere Weiterbildungsförderung.

Rechtssicherheit und keine betriebsbedingten Kündigungen

Die Kraftwerksbetreiber erhalten bis 2029 Entschädigungen, das gilt natürlich nur für laufende Verträge für genehmigte Kraftwerke. Dafür verzichten sie auf betriebsbedingte Kündigungen und Klagen gegen den Ausstieg. Außerdem wird so die 4-jährige Sicherheitsbereitschaft der Kraftwerke vergütet.

Neuer Schub für die Erneuerbaren und Investitionen in Wasserstoff

Die Energieversorgung bleibt sicher und bezahlbar. Denn wir bringen den Ausbau der erneuerbaren Energien massiv voran: Der Solardeckel ist weg, Solarstrom wird stärker gefördert, der Ausbau von Windkraftanlagen erleichtert. Durch die Senkung der EEG-Umlage profitieren die Bürgerinnen und Bürger vom niedrigeren Strompreis. Und im Rahmen des Konjunkturpaketes investieren wir Milliarden in die Wasserstofftechnologie. Um die klimaschonende Wirkung des Ausstiegs sicherzustellen, gibt es einen Kontrollmechanismus: 2022, 2026, 2029 und 2032 wird auch die Einhaltung der Klimaziele überprüft.