Für saubere Luft sorgen, Fahrverbote vermeiden

Die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bringt Rechtssicherheit für Kommunen und Planungssicherheit für Nachrüster und Dieselfahrende.

In 65 deutschen Städten wurde 2017 der EU-rechtlich vorgegebene Luftqualitätsgrenzwert überschritten. In manchen von ihnen gibt es deshalb gerichtlich angeordnete Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge, weitere drohen.

Für uns ist klar: Die Städte brauchen saubere Luft, und die Dieselfahrenden müssen auf ihre Mobilität vertrauen können. Deshalb haben wir inzwischen ein Paket von Maßnahmen auf den Weg gebracht.

Sofortprogramm Saubere Luft

Das zentrale Instrument des Bundes, um die Luftqualität zu verbessern, ist das Sofortprogramm Saubere Luft 2017–2020. Im Dezember 2018 wurde es um nochmals fast 1 Milliarde Euro aufgestockt. Mit seinen verschiede-nen Förderlinien werden die Städte großzügig bei Maßnahmen zur För-derung der Elektromobilität, zur Digitalisierung und Vernetzung des ÖPNV oder zur Förderung des Radverkehrs unterstützt.

Dadurch werden die Werte in 50 der 65 betroffenen Städte voraussichtlich unter den Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft sinken oder nur noch ganz leicht darüber liegen, unter anderem wohl auch in Nürnberg. Fahrverbote sind dann nicht verhältnismäßig.

Klare Regeln zur Verhältnismäßigkeit

So sieht es auch das Bundesverwaltungsgericht. Es hat festgelegt, dass Fahrverbote grundsätzlich als Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität in Erwägung gezogen werden müssen – allerdings eben unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit..Die Änderung des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes durch den Bundestag schafft nun die notwendige Rechts sicherheit für die Kommunen, ab welchen Grenzwerten Fahrverbote verhältnismäßig sein können: In der Regel nur, wenn die Belastung mit NO2 im Jahresmittel 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschreitet. Die Grenzwerte selbst wurden dabei nicht geändert.

Saubere Diesel ausnehmen

Wenn es Fahrverbote gibt, müssen außerdem Fahrzeuge, die die Euro-6-Norm erfüllen, ebenso ausgenommen sein wie nachgerüstete Busse und kommunale Fahrzeuge oder nachgerüstete Handwerker- und Lieferfahrzeuge. Auch ältere Dieselfahrzeuge sollen nicht von den Fahrverboten betroffen sein, wenn sie nach einer Verbesserung der Abgasreinigung weniger als 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen (gemessen am Auspuff).

Planungssicherheit für Nachrüster – Bezahlung durch Hersteller

So haben Nachrüstfirmen nun Pla-nungssicherheit und die Dieselfahrenden können sich darauf verlassen, dass sie mit entsprechend nachgerüsteten Fahrzeugen nicht von eventuellen Verboten betroffen sein werden. Die SPD-Bundestagsfraktion erwartet, dass im Herbst zügig Nachrüstungen ausgerollt werden – und dass sie von den betroffenen Fahrzeugherstellern bezahlt werden.