Die Autobahnen gehören in die öffentliche Hand!

Heute hat der Deutsche Bundestag ein Gesetzespaket mit Grundgesetzänderungen beschlossen, das auch die Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft enthält. Nach reiflicher Abwägung habe ich gegen dieses Paket gestimmt.

Erstens: Die Bereitstellung der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur gehört in die öffentliche Hand. Die Schaffung einer Gesellschaft privaten Rechts widerspricht diesem Grundsatz. Ich hätte einer Infrastrukturgesellschaft nur zustimmen können, wenn diese die Form einer Gesellschaft öffentlichen Rechts hat. Das war gegen CDU/CSU nicht durchzusetzen.

Zweitens: Die SPD hat lange verhandelt, um möglichst viele Privatisierungsschranken einzubauen. Das erkenne ich an. Aus meiner Sicht ist es aber nicht gelungen ein entscheidendes Hintertürchen zu schließen. Es wurde erreicht, dass im Grundgesetz die Beteiligung Dritter an der Infrastrukturgesellschaft und ihren Tochtergesellschaften ausgeschlossen ist. Außerdem sind Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) für das gesamte Bundesautobahnnetz oder wesentliche Teile davon ausgeschlossen. Das ist ein sehr gutes Verhandlungsergebnis, wenn man bedenkt, dass Bundesverkehrsminister Dobrindt ursprünglich bis zu 49 % der Gesellschaft an private Investoren veräußern wollte. Mir geht es dennoch nicht weit genug, denn die Regelung bedeutet im Umkehrschluss auch, dass die Möglichkeit  für ÖPP auf Teilstrecken weiter besteht und nun sogar erstmals im Grundgesetz verankert ist.

Drittens: Für mich ist nicht akzeptabel, dass das Risiko allein der Steuerzahler trägt, falls die Gesellschaft sich wirtschaftlich schlecht entwickelt.