Ausgangspunkt der Standortsuche war das Prinzip der „weißen Landkarte“: Grundsätzlich sollte jedes Gebiet infrage kommen, das bestimmte Kriterien erfüllt. Fragen der Siedlungsdichte, Naturschutzgebiete, Trinkwasserschutzzonen oder Überschwemmungsgebiete spielen erst in einem der nächsten Schritte bei der Abwägung mehrerer aus geologischer Sicht gleich gut geeigneter Formationen eine Rolle. Im Zwischenbericht können in dieser frühen Phase des Suchverfahrens deshalb Teilgebiete z.B. auch unter großen Städten ausgewiesen sein. Grundlage für die Ausweisung der Teilgebiete sind die Daten der geologischen Landesämter und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), die aus Rohstofferkundungen, Geothermieprojekten oder anderen geologischen Erkundungsarbeiten der Vergangenheit stammen. Da die Dateneigentümer häufig private Dritte sind, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geltend machen können, ist es möglich, dass heute noch nicht alle Daten veröffentlich werden können, die dem Zwischenbericht zugrunde liegen.
Die Entscheidung darüber, welche Gebiete tatsächlich weiter untersucht weren sollen, trifft der Bundestag am Ende der ersten Suchphase auf Basis einer Auswertung der Teilgebietskonferenz der BGE, und zwar planmäßig erst in der kommenden Legislaturperiode. Wir sind am Anfang eines sehr langen Prozesses, der noch bis mindestens 2030 gehen wird und noch aus vielen Schritten bestehen wird.