Tierleben nicht der politischen Profilierung opfern

Das Verwaltungsgericht München hat die Allgemeinverfügung der Regierung von Oberbayern zur Freigabe des Abschusses eines Wolfes im Chiemgau, die die bayerische Agrarministerin Kaniber zuvor vehement gefordert hat, aufgehoben. Das Gericht hat eindeutig festgestellt: Aus keinem der dokumen-tierten Vorfälle ist ersichtlich, dass sich der Wolf Menschen in einer nicht arttypischen Weise genähert hätte. Für den Verbleib des genetisch identifizierten Wolfes gibt es zudem seit 19. Dezem-ber keine Anhaltspunkte mehr. Die Allgemeinverfügung hätte alle Wölfe in der Region gefährdet, da eine Identifizierung erst nach einem Abschuss möglich ist.

Klar ist: Wenn ein Wolf gefährlich wird, dann muss er geschossen werden. Wenn aber nicht, dann nicht. Das Bayerisches Landesamt für Umwelt gemeinsam mit den Naturschutzverbänden den ‚Aktionsplan Wolf‘ entwickelt. Er beschreibt unter anderem klar, wann eine Entnahme geboten ist. Bei der ersten Gelegenheit nun ignoriert die Ministerin den Aktionsplan statt ihn anzuwenden und zu befolgen – so einfach darf man es sich nicht machen.

Statt das Leben streng geschützter Tiere der politischen Profilierung zu opfern, sollte die Ministerin endlich die Anstrengungen des Freistaates zur Unterstützung des Herdenschutzes vorantreiben. Die Forderungen an die Bundespolitik sind Nebelkerzen: Die EU-Fördergelder werden von Bayern nicht ausreichend abgerufen. Der Bund engagiert sich finanziell bereits erheblich. Die populistischen Äußerungen Michaela Kanibers auf dem Rücken des Wolfes scheinen eher dem heraufziehenden Landtagswahlkampf geschuldet als dem legitimen Interesse der Weidehalter zum Herdenschutz. Sie werden ihrer ministerialen Verantwortung für geschützte Tierarten in keinster Weise gerecht.