Erster Schritt geschafft: Energiewende wird zum Mitmachprojekt!

Die Einigung zur Novellierung des EEG ist gelungen. Damit legen wir die Grundlage für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien – und aus­ge­för­derte Altanlagen bleiben wirtschaftlich. Weitere Schritte werden 2021 folgen.

Deutschland steigt als einziges Land weltweit gleichzeitig aus der Atom- und Kohle-Energieversorgung aus. Wir sind in einem neuen Zeitalter angekommen – dem der erneuerbaren Energien. Die Energiewende ist zentraler Bestandteil des Wandels, mit dem wir die Klimaziele einhalten und gleichzeitige eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung gemeinsam ermöglichen können. Damit das gelingt, mussten wir das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) reformieren.

  • Ausgeförderte Anlagen bleiben wirtschaftlich: Im Jahr 2021 fallen die ersten Windkraft- und Solaranlagen nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung (Ü20-Anlagen). Lange stand das Schreckgespenst im Raum, sie müssten ohne Förderung aufgrund teurer Nachrüstung vom Netz genommen werden. Wir haben versprochen: Das wird es mit uns nicht geben – und dieses Versprechen gehalten. Ü20-Windkraftanlagen können über eine erhöhte Marktwertprämie, Ausschreibungen oder Direktvermarktung länger am Netz bleiben. Bei Ü20-Solaranlagen entfällt die Pflicht zur Installation teurer Messgeräte (Smart-Meter). Die Möglichkeiten zum Eigenverbrauch werden erleichtert. So lohnt es sich, sie weiter zu betreiben.
  • Mieterstrom wird entbürokratisiert und erleichtert: Künftig können sich mehrere Parteien oder sogar ein ganzes Quartier eine Erneuerbare-Energien-Anlage unbürokratisch teilen. So können auch Mieterinnen und Mieter endlich von der Energiewende profitieren. Für die Vermieterinnen und Vermieter gibt es Erleichterungen bei der Gewerbesteuerbefreiung.
  • Kommunen erhalten Beteiligungsmöglichkeiten: Gemeinden, die von der Errichtung einer Windenergieanlage im Umkreis von 2,5 km betroffen sind, können zukünftig 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die eingespeiste Strommenge erhalten. Die Gewerbesteuerzerlegung wird angepasst, damit die Kommune, in der ein Windparkt steht, davon profitiert – nicht der Standort der Projektgesellschaft.
  • Der Verbrauch von selbst produziertem Sonnenstrom wird günstiger: Erst ab einer Leistung von 30 Kilowatt Peak wird die Ökostrom-Umlage in vollem Umfang fällig. Kleinere Anlagen werden komplett von der EEG-Umlage befreit.
  • Aus Erneuerbaren Energien hergestellter Wasserstoff wird von der EEG-Umlage befreit. Das ist ein wichtiger Schritt für den Markthochlauf von grünem Wasserstoff.

In einem Entschließungsantrag haben wir uns auf weitere Maßnahmen für das erste Quartal 2021 geeinigt. Dazu gehören die Anhebung der Ausbauziele für Windenergie an Land und Photovoltaik, ein Plan zur schrittweisen Reduzierung und langfristigen Beendigung der EEG-Förderung im Stromsektor und die schrittweise Absenkung der EEG-Umlage auf Null mittels eines alternativen, haushaltsneutralen Finanzierungsmodells.

Das Finanzierungs- und Fördersystem muss grundsätzlich reformiert werden. Das geht nicht über Nacht und nur mit sorgfältiger Beratung. Wir sind bereit, die Weichen neu zu stellen, und werden mit Nachdruck dafür sorgen, dass diese Punkte in den kommenden Wochen in Gesetze gegossen werden.