Entwarnung bei Kita-Finanzierung im Landkreis: Fristen für Fertigstellung werden geändert

Am Neujahrsempfang der Gemeinde Großhabersdorf äußerte Bürgermeister Thomas Zehmeister seine Besorgnis, dass durch einen Fristablauf die Finanzierung der Großhabersdorfer Kita gefährdet sein könnte. Der Bund steuert zu dem Bau 800.000 Euro von insgesamt 5,5 Millionen Euro bei. Das Problem eines möglichen Fristablaufs wurde von der Bundesregierung erkannt und die Frist im Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes soll auf den 31. Dezember 2023 geändert werden. Bereits nächste Woche werden wir im Bundestag die nötige Gesetzesänderung beraten. Die Gemeinden werden damit genug Zeit bekommen, um ihre Baumaßnahmen abschließen zu können. Das ist ein schöner Erfolg für die betroffenen Kinder, ihre Eltern und die Kommunen – nicht nur in Großhabersdorf.

Der Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten genießt in der Ampel-Koalition höchste Priorität, deshalb haben wir auch für die Sprach-KiTas die Finanzierung bis Mitte des Jahres gesichert und stellen den Bundesländern mit dem KiTa-Qualitätsgesetz in den nächsten zwei Jahren noch einmal insgesamt rund 4 Milliarden Euro zur Verfügung. Ich hoffe aber, dass der Freistaat nun auch seine Hausaufgaben in diesem wichtigen Bereich erledigt und zum Beispiel die dauerhafte  Finanzieung der Sprach-KiTas aus eben diesen Mitteln des KiTa-Qualitätsgesetzes oder aus Landesmitteln verbindlich sicherstellt.