Ein historischer Schritt gegen Ausbeutung

Dank des Lieferkettengesetzes müssen große in Deutschland ansässige Unternehmen künftig prüfen, ob entlang ihrer Wertschöpfungsketten gegen Menschen­rechte verstoßen wird – und wirksam für Prävention und Abhilfe sorgen.

Die Arbeitsbedingungen, die wir in Deutschland gewohnt sind, sind weltweit nicht die Regel. So ist zum Beispiel Kinderarbeit weiterhin ein großes Problem: 160 Millionen Mädchen und Jungen müssen nach aktueller Schätzung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen UNICEF Kinderarbeit leisten. Fast die Hälfte der arbeitenden Kinder – 79 Millionen! –  leidet unter Arbeitsbedingungen, die gefährlich oder ausbeuterisch sind. Zum Beispiel in Goldminen in Burkina Faso, auf indischen Baumwollfeldern, Kakaoplantagen in der Elfenbeinküste oder lateinamerikanischen Farmen. Wiederum etwas mehr als die Hälfte von ihnen ist nicht einmal 12 Jahre alt. Für UNICEF ist klar: Um ausbeuterische Kinderarbeit nachhaltig bekämpfen zu können, tragen internationale Unternehmen eine entscheidende Verantwortung – indem sie dafür sorgen, dass in der gesamten globalen Lieferkette keine Kinderarbeit vorkommt.

Damit große deutsche Unternehmen dieser Verantwortung nun nachkommen, haben wir gegen anhaltenden und harten Widerstand der Union das Lieferkettengesetz durchgesetzt. Angesichts der Zahlen etwa zur Kinderarbeit völlig unnachvollziehbar wollten große Teile der CDU/CSU-Bundestagsfraktion das Gesetz bis zuletzt blockieren oder so weichspülen, dass es keinerlei Wirkung hätte haben können.

Aber wir haben nicht lockergelassen und auf ein Gesetz mit klaren Regeln bestanden – auch aus Fairness gegenüber jenen Unternehmen, die Menschenrechte schützen. Künftig müssen in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten prüfen, ob entlang ihrer Wertschöpfungsketten gegen Menschenrechte verstoßen wird – und wirksame Schritte zur Prävention und Abhilfe ergreifen. Für das Jahr 2023 gibt es eine Übergangsphase, bei der zunächst nur Unternehmen mit 3.000 Beschäftigen erfasst werden. Wer gegen die Sorgfaltspflicht verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Bei großen Unternehmen können diese mehrere Millionen Euro betragen und einen Ausschluss von öffentlichen Aufträgen zur Folge haben. Auch ausländische Unternehmen mit Niederlassung in Deutschland sind vom Gesetz erfasst. Betriebsräte sind beim Sorgfaltspflichtenmanagement mit einzubeziehen.

Das Lieferkettengesetz, das wir letzte Woche im Bundestag verabschiedet haben, ist ein historischer Schritt im Kampf gegen Ausbeutung, Kinderarbeit und Hungerlöhne. Nun muss es darum gehen, ähnliche Regeln auf europäischer Ebene zu verabschieden – damit der Schutz von Menschenrechten und Umwelt weltweit zum Standard wird.