Die Krankenhausreform – für eine bessere Versorgung

Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche die tiefgreifendste Reform der Krankenhausversorgung in den letzten 20 Jahren beschlossen. Sie wird die wohnortnahe medizinische Versorgung sicherstellen, die Qualität der Behandlungen verbessern und das Personal in den Krankenhäusern entlasten.

Die Krankenhausreform ist unser größtes Reformvorhaben in der Gesundheitspolitik und ein Meilenstein, um eine medizinische Versorgung von hoher Qualität, Zuverlässigkeit und Wohnortnähe zu erreichen.

Vorhaltevergütung statt Fallpauschalen

Um den Krankenhäusern den wirtschaftlichen Druck zu nehmen, steigen wir aus dem „Hamsterrad“ der Fallpauschalen aus. Damit wird der seit langem kritisierte Anreiz reduziert, aus wirtschaftlichen Erwägungen mehr Patient:innen aufzunehmen und zu behandeln. Ein rein fallbezogenes Vergütungssystem setzt die Kliniken unter besonders hohen wirtschaftlichen Druck. Eine Vorhaltevergütung soll dagegen künftig sicherstellen, dass Krankenhausstrukturen unabhängig von der direkten Leistungserbringung erhalten oder geschaffen werden können.

Immer eine Klinik in der Nähe

Auch auf dem Land wird es weiterhin immer ein Krankenhaus in der Nähe geben. Um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, sind Ausnahmeregelungen vorgesehen, die für die relevanten Krankenhäuser in ländlichen Räumen unbefristet gelten. Auch die bereits bestehenden Zuschläge für diese Krankenhäuser werden erhöht.

Entlastung für Personal und weniger Bürokratie

Zugleich wird das Personal in den Krankenhäusern entlastet und effizienter eingesetzt sowie Bürokratie abgebaut. Damit wird auch die Attraktivität des Arbeitsplatzes Krankenhaus gestärkt.

Verbesserungen im Parlament

In den parlamentarischen Beratungen konnte die SPD-Fraktion das Gesetz in wesentlichen Punkten verbessern. Wir haben z.B. durchgesetzt, dass sich auch die private Krankenversicherung an den Kosten des Umbaus der Krankenhauslandschaft beteiligen muss. Zudem wird die Pflege gestärkt. Jedes Krankenhaus muss in Zukunft neben einer ständigen ärztlichen Leitung für die fachlich-medizinischen Belange auch eine Leitung für die pflegefachlichen Belange bereitstellen. Auch die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung wird verbessert: Dazu werden spezialisierte Krankenhäuser dauerhaft für die ambulante Versorgung geöffnet.

Patient:innen im Mittelpunkt

Bei dieser Reform stehen die Patient:innen und deren Lebensqualität im Mittelpunkt. Mit der Vorhaltefinanzierung wird der ökonomische Druck auf die Krankenhäuser reduziert, damit sich die Behandlung wirklich nur am Wohl der Patient:innen orientiert. Wichtig ist künftig nicht, was sich rechnet, sondern was hilft.

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